Übersprungshandlung: ein nicht zur
Situation passendes Verhalten tritt auf.
Übersprungshypothese

Zur gleichen Zeit treten Reize
für zwei verschiedene Antriebe (A und B) auf. Beide Antriebe können
nicht zur gleichen Zeit ihre Spezifische Handlung auslösen. Daher kommt
es zu einer Blockade und eine andere Handlung, die sonst von anderen
Antrieb (C) hervorgerufen wird, wird ausgeführt. Die Erregungen der
Antriebe A und B springen sozusagen auf die Bahn des Antriebs C über und
lösen die für ihn spezifische Handlung aus, die selten passend zur
Situation ist.
Enthemmungs-Hypothese
Nach
der Enthemmungs-Hypothese hemmt jeder Antrieb einen anderen, so dass nur
ein Antrieb seine spezifische Handlung ausführen kann. Sind nun zwei
Antriebe (A, B) gleich stark, so hemmen (blockieren) sie sich gegenseitig.
Eine solche gegenseitige Hemmung hat zur Folge, dass ein dritter Antrieb (C)
nicht mehr durch die anderen beide Antriebe gehemmt wird und kann somit
ausgeführt werden. Die diesem Antrieb zugeordnete Handlung wird
ausgeführt und als Übersprungverhalten bezeichnet.
Typische Übersprungshandlungen sind Verhaltensweisen aus dem
Funktionskreis Komfortverhalten; d. h. also Putzhandlungen; beim
Menschen z. B. ein Kratzen am Kopf.
Weitere mögliche Handlungen im Konflikt: Ambivalentes Verhalten
(Pendelflucht) und umorientierte Bewegung. Bei letzterer wird die
aggressive Handlung an einem anderen Objekt ausgeführt; Radfahrerreaktion
"Noch oben buckeln, nach unten treten".


M. Jacke 2005, M. W.